Mit dem Namen Colli dell’Etruria Centrale werden italienische Rot-, Weiß- und Roséweine sowie ein Jungwein und Vin Santo in der Toskana bezeichnet. Die Weine besitzen seit 1991 eine „kontrollierte Herkunftsbezeichnung“ (Denominazione di origine controllata – DOC), die zuletzt am 7. März 2014 aktualisiert wurde.

Anbau

Anbau und Vinifikation dieser Weine sind nur in den Provinzen Arezzo, Florenz, Pisa, Pistoia, Prato und Siena in der Region Toskana gestattet.

Erzeugung

Für die verschiedenen Typen schreibt die Denomination folgende Rebsorten vor:

  • Colli dell’Etruria Centrale Rosso und Colli dell’Etruria Centrale Rosato: Mindestens 50 % Sangiovese müssen enthalten sein. Höchstens 50 % andere rote Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen zugesetzt werden. Höchstens 25 % weiße Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen in der Mischung enthalten sein.
  • Colli dell’Etruria Centrale Bianco: Mindestens 50 % Trebbiano Toscano müssen enthalten sein. Höchstens 50 % andere weiße Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen – einzeln oder gemeinsam – zugesetzt werden. Höchstens 15 % rote Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen in der Mischung enthalten sein.
  • Colli dell’Etruria Centrale Novello: Mindestens 50 % Sangiovese müssen enthalten sein. Höchstens 50 % andere rote Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen zugesetzt werden. Höchstens 15 % weiße Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen in der Mischung enthalten sein.
  • Colli dell’Etruria Centrale Vin Santo (auch als „Riserva“): Mindestens 70 % Trebbiano Toscano und Malvasia Bianca Lunga müssen – einzeln oder gemeinsam – enthalten sein. Höchstens 30 % andere Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen – einzeln oder gemeinsam – zugesetzt werden.
  • Colli dell’Etruria Centrale Vin Santo Occhio di Pernice (dt. „Auge des Perlhuhns“), auch als „Riserva“: Mindestens 50 % Sangiovese müssen enthalten sein. Höchstens 50 % andere Rebsorten, die für den Anbau in der Region Toskana zugelassen sind, dürfen – einzeln oder gemeinsam – zugesetzt werden.

Literatur

  • Valeria Camaschella (Hrsg.): Lexikon der italienischen Weine – Sämtliche DOCG- & DOC-Weine. Hallwag, Gräfe und Unzer, München 2002, ISBN 3-7742-0756-9, S. 170. 

Einzelnachweise


Mito dei Colli Etruschi ⋆ Allevamento Dei Colli Etruschi

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