Das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist eine Zusammenstellung von Kulturformen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Aufstellung erfolgte ab 2013 in Umsetzung des 2006 in Kraft getretenen UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland im Jahr 2013 beigetreten ist. Auf globaler Ebene gibt es dafür die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit.
In das Verzeichnis werden kulturelle Ausdrucksformen wie beispielsweise Tanz, Theater, Musik, Bräuche, Feste und Handwerkskünste aufgenommen, denen in Deutschland lokal, regional und national besondere Bedeutung zukommt. Die Kulturformen müssen in Deutschland praktiziert werden, ihr Ursprung kann jedoch auch außerhalb von Deutschland liegen. Mit Stand Januar 2023 enthält das Verzeichnis insgesamt 144 Einträge: 128 Kulturformen und 16 Modellprogramme zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes.
Verfahren zur Erstellung
Die bei der Deutschen UNESCO-Kommission eingerichteten Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe ist damit betraut, das Verfahren zur Erstellung des Verzeichnisses zu koordinieren. Zu festgelegten Bewerbungsphasen sind zivilgesellschaftliche Gruppen und Netzwerke mit gemeinsamen Interessen eingeladen, sich mit ihrer lebendigen Kulturform, ihrem Wissen und Können für das Verzeichnis zu bewerben. Nachdem die Bundesländer eine Vorauswahl treffen, prüft die Kultusministerkonferenz die Anträge und übermittelt sie an das Fachkomitee Immaterielles Kulturerbe, das von der Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe einberufen wird.
Bewerbungsphasen
Im Rahmen der ersten Bewerbungsrunde für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes wurden 2014 erstmals 26 Kulturformen in das Verzeichnis aufgenommen. Neben der Flößerei wurden unter anderem auch der Rheinische Karneval mit all seinen lokalen Varianten und das Niederdeutsche Theater eingetragen. Im Dezember 2015 wurde das Bundesweite Verzeichnis im Zuge der zweiten Bewerbungsrunde um sieben weitere Kulturformen ergänzt. Erstmals wurden auch zwei Modellprogramme ausgezeichnet und in das Register guter Praxisbeispiele aufgenommen: Die Manufakturelle Schmuckgestaltung und die Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken. Das Register zeigt modellhaft, wie immaterielles Kulturerbe wirksam erhalten werden kann.
Am 9. Dezember 2016 wurden im Zuge der dritten Bewerbungsrunde 34 Kulturformen und 2 gute Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes neu in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen. Neben der Ostfriesischen Teekultur, dem Poetry-Slam und dem Hebammenwesen wurde auch die traditionelle Handwerkstechnik des Blaudrucks als immaterielles Kulturerbe anerkannt. Durch die Zusammenarbeit von Deutschland, Österreich, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakei erfolgte Ende 2018 die Aufnahme des Blaudrucks auch in die Repräsentative UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit.
Am 16. März 2018 erweiterten sieben Neuaufnahmen das Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes.
Seit dem 11. Dezember 2018 zählen auch das Augsburger Hohe Friedensfest, die Altersgenossenfeste in Schwäbisch Gmünd, die Haubergswirtschaft im Siegerland sowie 13 weitere lebendige Kulturformen zum immateriellen Kulturerbe in Deutschland. Darüber hinaus wurden auch zwei Modellprogramme, das Welttanzprogramm und das deutsch-dänische Minderheitenmodell, in das deutsche Register Guter Praxisbeispiele aufgenommen.
2020 wurden sieben Kulturformen und 2 gute Praxisbeispiele in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen, darunter das handwerkliche Bierbrauen und die deutsche Friedhofskultur und die Revitalisierung des Spiels auf der diatonischen Handharmonika in Mecklenburg-Vorpommern.
Im Rahmen der vierten Bewerbungsrunde wurden im Jahr 2021 18 Kulturformen und 2 Gute Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen. Dazu gehörten neben der Demoszene und dem Streuobstanbau auch das Kaspertheater und das Uhrmacherhandwerk. Das Verzeichnis wurde 2022 um 5 weitere Einträge vergrößert, unter anderem um die Trakehner Zucht und die Handwerkliche Apfelweinkultur und den Willibaldsritt Jesenwang erweitert.
2023 wurde das Bundesweite Verzeichnis um 13 weitere Einträge erweitert. Aufgenommen wurden unter anderem die Hip-Hop-Kultur in Heidelberg, die Kindergartenidee nach Friedrich Fröbel und der Bau und die Nutzung des Spreewaldkahns. Darüber hinaus wurden 2 gute Praxisbeispiele aufgenommen: Das Netzwerk Kachelofenbau und das Sail Training auf Traditionssegelschiffen.
Die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes ist Voraussetzung für die Bewerbung um die Eintragung auf die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit der UNESCO. Als erster Vorschlag für die internationale Liste aus Deutschland wurde die Genossenschaftsidee bei der UNESCO eingereicht. Die Aufnahme des Vorschlags durch die UNESCO erfolgte Ende 2016. Im selben Jahr wurde die Falknerei gemeinsam mit 17 Staaten in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Bis 2021 wurde die Beteiligung an der Nominierung auf 24 Länder erweitert. 2017 nahm der UNESCO-Ausschuss für das Immaterielle Kulturerbe den Orgelbau und die Orgelmusik auf Vorschlags Deutschlands in die Repräsentative UNESCO-List auf. 2018 wurde der Blaudruck als immaterielles Kulturerbe der Menschheit anerkannt. Deutschland hatte sich hierbei mit vier weiteren Staaten (Österreich, Tschechische Republik, Slowakei und Ungarn) an der Nominierung beteiligt. Gemeinsam mit Frankreich, Norwegen, Österreich und der Schweiz wurde das Bauhüttenwesen für eine multinationale UNESCO-Nominierung vorgeschlagen und 2020 erfolgreich in das UNESCO-Register Guter Praxisbeispiele aufgenommen.
2022 wurden zudem die Praxis des Modernen Tanzes sowie die Flößerei (gemeinsam mit Lettland, Österreich, Polen, Spanien und Tschechien beworben) in die internationale UNESCO-Liste eingetragen. Im März 2022 wurden (zusammen mit je 7, 6 und 5 weiteren Staaten) die Nominierungen des Hebammenwesens und der Traditionellen Bewässerung bei der UNESCO eingereicht. Eine Entscheidung wird frühestens Ende 2023 erwartet. Die Manuelle Glasfertigung wurde Ende 2023 eingetragen.
Immaterielles Kulturerbe
Immaterielles Kulturerbe wird in sechs Bereichen, deren Übergänge fließend sind, zum Ausdruck gebracht:
- M … Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des immateriellen Kulturerbes
- D … Darstellende Künste
- G … Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste
- U … Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur
- H … Traditionelle Handwerkstechniken
- S … Formen gesellschaftlicher Selbstorganisation
Gute Praxisbeispiele
Das Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung immateriellen Kulturerbes in Deutschland umfasst modellhafte Projekte zum Schutz und zur Stärkung von Immateriellem Kulturerbe. Die Programme, Projekte und Tätigkeiten zur Erhaltung immateriellen Kulturerbes sollen Anregungen zur Förderung kultureller Ausdrucksformen bieten.
Siehe auch
- Immaterielles Kulturerbe in Österreich
- Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz
Literatur
- Deutsche UNESCO-Kommission (Hrsg.): Bundesweites Verzeichnis Immaterielles Kulturerbe - Jubiläumsausgabe. 5. Auflage. Bonn 2023, ISBN 978-3-947675-32-6 (PDF; 11,4 MB).
- Wolfram und Sabine Schwieder: Zukunftsprojekt Tradition. Immaterielles Kulturerbe in Deutschland. Nach der Konvention der UNESCO. München 2021.
Weblinks
- Bundesweites Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. In: UNESCO.de
Einzelnachweise

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