Als Vergabeordnung beziehungsweise Vergabe- und Vertragsordnung werden bzw. wurden im deutschen Vergaberecht folgende drei Klauselwerke für Vergaben bezeichnet:

  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)

Die VOF und VOL sind im April 2016 in der Vergabeverordnung (VgV) aufgegangen.

Entwicklung des Begriffes

Der Ausdruck „Vergabeordnung“ ist an die Stelle der älteren Bezeichnung „Verdingungsordnung“ getreten. Der zusammengesetzte Begriff „Vergabe- und Vertragsordnung“ macht deutlich, dass die so bezeichneten Regelwerke neben Bestimmungen über das Vergabeverfahren (Teil A) auch einen Teil B umfassen, der Regelungen über den mit dem beauftragten Vertragspartner abzuschließenden Vertrag enthält.

Siehe auch

  • Vergabeverordnung (VgV)

Bundes­­vergabe­gesetz 2018 WKO

VergaberechtKarteikarten Quizlet

Praxisratgeber Vergaberecht Vergaberechtsreform 2016

Auftragsvergabe für Unternehmen Vorschriften beachten KLUGO

Vergabeverordnung (VgV) • Definition Gabler Wirtschaftslexikon